Eignungsbeurteilung (auch Wesenstest)

Bevor man mit seinem Hund in eine Diensthundegruppe aufgenommen wirst, durchläuft der Hund die Eignungsbeurteilung (Wesenstest). Mindest Alter des Hundes ist dabei 12 Monate.

Bei diesem Test wird die Eignung und Fähigkeit des Hundes, welche in hohem Maße, bedingt durch seine angewölften Anlagen (Wesen), für den Aufbau zum Diensthund vorhanden sein müssen, beurteilt. Mit einbezogen werden, dem Alter des Hundes entsprechend, erlernte Fähigkeiten. Das heißt, dass ein 12 Monate alter Junghund nicht gleich beurteilt wird wie ein 3-4 jähriger Hund. Zeigt sich der Hund anfänglich überdurchschnittlich scheu oder aggressiv, so erfolgt ein sofortiger Abbruch des Wesenstest.

Der Hund soll bezüglich Trieben, Selbstsicherheit und Belastbarkeit Veranlagungen zeigen, die die zukünftige Ausbildung zum Diensthund gemäß der Prüfungsinhalte ermöglichen.

Triebe
Beutetrieb. Dabei soll sich der Hund freudig und unbefangen, mit entsprechender Motivation am Spiel beteiligen. Der Wille, um die Beute zu kämpfen, muss ersichtlich sein.

Selbstsicherheit
Unangeleinter Hund in für ihn unbekannter Umgebung mit unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit. Dabei soll der Hund mit erhobener Rute selbstsicher die neue Umgebung erkunden. Gegenüber fremden Personen ist ein freundliches, bis neutrales Verhalten Bedingung. Ängstliche Hunde mit eingezogener Rute und Hunde mit unerwünschter Schärfe gegenüber Fremdpersonen erfüllen die Anforderungen nicht.

Belastbarkeit
Wird beim unangeleinten Hund anhand optischer und akustischer Belastung in ungewohnter Umgebung festgestellt. Dabei soll sich der Hund von unerwarteten Belastungen nicht beeindrucken lassen. Zumindest wird erwartet, dass sich der Hund rasch von solchen Belastungen erholt und eine unmittelbare, weiter Überprüfung ohne Leine möglich ist. in diesen Teil wird auch die fachlich korrekte Überprüfung der Schusssicherheit (mit Signalmunition) eingebaut. Schussscheue oder stark Schussempfindliche Hunde können den Test nicht bestehen.

Angewöhnung
Nach bestandenem Test kommt es – in der Regel – zu eine befristete Bewilligung zum Mitführen des Hundes zwecks Eingewöhnung ins Revier oder Einsatzgebiet.

Dieses gilt nur für Hundeführer, welche bereits mit einem „Einsatzgeprüften Diensthund“ in Hundediensten eingesetzt werden.

Die Bestimmungen für Diensthunde und ihre Ausbildung nehmen Bezug auf ihre spätere Verwendung. Somit gibt es große Unterschiede, bezüglich der Voraussetzungen, die ein Hund für die „dienstliche Verwendung“ als geeignet erscheinen lassen.